SANDNER律师事务所为 24. European Photovoltaic Solar Energy Conference and Exhibition 2009 中国参展商提供专门法律服务
16. September 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses, Markenrecht
2009年9月21日至24日,第24届欧洲光伏太阳能展将在汉堡举行。SANDNER律师事务所为参加本次展会的中国参展商开通了专门的法律服务热线,以便及时提供您所需要的法律信息和咨询。
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我们为您提供中文、英文 、德文 3种语言的服务。展会期间,每日从早09.30至晚20.00,我们的律师在热线旁为您第一时间提供专门的法律咨询。

SANDNER律师事务所是位于汉堡的一家以经济法商法为中心的专业律师事务所,我们与中国客户保持着长期良好的合作关系。律所的核心业务是提供公司法以及企业运营各个环节中所遇到法律问题的咨询。例如当您需要申请知识产权保护,当您的产品被他人不正当的仿冒,我们的专业律师都可以为您提供法律咨询和帮助。
Sofortiger Vollzug der Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit?
14. September 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses, Gesellschaftsrecht
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der dagegen gerichteten Klage des Gewerbetreibenden wiederhergestellt. Der Gewerbetreibende war mit Abgaben in Höhe von rund 40.000 € in Rückstand geraten, woraufhin das Finanzamt die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gegenüber dem zuständigen Bezirksamt angeregt hatte. Aufgrund der Mitteilung des Finanzamts stellte das Bezirksamt sodann fest, dass dem Gewerbetreibenden wegen nachhaltiger Verletzung seiner steuerlichen Obliegenheiten die erforderliche Zuverlässigkeit zur Ausübung eines Gewerbes fehle. Es untersagte ihm die weitere Ausübung jeglichen Gewerbes und ordnete die sofortige Vollziehung seiner Verfügung wegen Vorliegens eines wichtigen öffentlichen Interesses an. Zur Begründung führte es insofern u.a. aus, dass der sofortige Vollzug einer Gewerbeuntersagung bei Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Abgabeverpflichtungen dann gerechtfertigt sei, wenn abzusehen sei, dass der Gewerbetreibende sein Fehlverhalten gegebenenfalls auch während eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens fortsetzen werde. In derartigen Fällen sei sowohl das Finanzamt vor weiteren Vermögensverlusten zu bewahren, als auch die rechtstreuen Mitbewerber, die ihren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen, vor einer Verzerrung des Wettbewerbs zu schützen.
Dem folgte das Oberverwaltungsgericht nicht, sondern stellte darauf ab, dass der Gesetzgeber davon abgesehen habe, den Rechtsmitteln des Gewerbetreibenden gegen die Untersagung nach § 35 Abs. 1 GewO die nach § 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich eintretende aufschiebende Wirkung zu nehmen. Eine Anordnung der sofortigen Vollziehung sei daher nicht schon dann gerechtfertigt, wenn sich die Gewerbeuntersagung nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach-und Rechtslage als voraussichtlich rechtmäßig erweise. Nicht zuletzt im Hinblick auf die i.d.R. irreparablen Folgen des Sofortvollzugs einer Gewerbeuntersagung müsse ein besonderes Vollzugsinteresse hinzutreten. Dieses liege bei Gewerbeuntersagungen regelmäßig in der Verhinderung einer weiteren Gefährdung der berechtigten Belange der Allgemeinheit durch das Verhalten des höchstwahrscheinlich unzuverlässigen Gewerbetreibenden. Stehe die Verletzung steuerlicher Pflichten im Raum, komme es darauf an, ob zu erwarten sei, dass sich sein Fehlverhalten gerade auch während des Hauptsacheverfahrens fortsetzen werde.
Diese – für den Gewerbetreibenden negative – Prognose vermochte das Oberverwaltungsgericht im vorliegenden Fall nicht zu treffen, da er während des Verfahrens sein steuerliches Verhalten geändert hatte und insbesondere seinen Erklärungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen war. Zudem hatte er versucht, mit dem Finanzamt eine Regelung zur Begleichung seiner Steuerrückstände herbeizuführen. Außerdem hatte er dem Finanzamt angeboten, im Bereich der Umsatzsteuer durch eine Verkürzung der Voranmeldungs- und Zahlungsfristen einer weiteren negativen Entwicklung entgegenzuwirken. Schließlich war das Anwachsen seiner Rückstände während des Verfahrens auch darauf zurückzuführen, dass er der Anordnung des Sofortvollzugs Folge geleistet und seinen Betrieb vorübergehend geschlossen gehalten hatte.
Sofern Ihnen die weitere Ausübung eines Gewerbes wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit sofort vollziehbar untersagt wurde, ist zunächst entscheidend, die Prognose zu entkräften, dass von der weiteren Ausübung Ihres Gewerbes eine Gefährdung der fiskalischen Allgemeininteressen ausgehe. Wird daraufhin der Sofortvollzug der Untersagung aufgehoben, müssen Sie jedenfalls ihre laufenden steuerlichen Verpflichtungen während des Verfahrens fristgerecht und vollständig erfüllen und zumindest damit beginnen, Ihre Steuerrückstände abzubauen.
Bitte beachten sie, dass diese Ausführungen keine rechtliche Beratung in Ihrem Einzelfall ersetzen können. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
卓有成效的微型公司模式—-已有一万六千多家微型公司设立
8. September 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Gesellschaftsrecht
从2008年11月1日开始, 公司设立者们可以选择微型公司这一更加经济的公司形式来设立自己的有限责任公司.这种公司仅仅需要一欧元作为注册资本.耶拿大学关于微型公司的一项研究表明,截止到2009年9月5日,已经有超过一万六千家微型公司设立.
针对这种趋势,Sandner律师认为,微型公司作为一种重要的公司形式,已经在德国兴旺发展起来了. “对于设立者们来说,经营一家微型公司要好于经营一家外国公司,因为这种公司的设立简单,快速,注册资本低.”
我们十分荣幸也十分乐意,为您在德国设立公司提供一臂之力.如果您需要我们的建议和咨询,欢迎您发邮件到 kanzlei (at) vokat.de ,或者拨打我们的电话 +49 – (0)40 – 822 99 12 0

