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“bok” und die Kehrseite des Erfolgs

4. Juni 2010 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses, Markenrecht

Als Misserfolgsstory bezeichnet der Inhaber der beliebten Hamburger Szene-Restaurants “bok” die Erfahrungen, die er machen musste, weil er sich nicht frühzeitig um den markenrechtlichen Schutz seiner Asia-Lokale kümmerte.

Lesen Sie selbst, was Herr Shin Won Kang in seinem aktuellen Newsletter schreibt:

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Mittlerweile hat sich Herr Kang für den Schutz seiner geschäftlichen Zeichen entschieden und eine Reihe von Marken beim DPMA (z.B. Reg.-Nr. 30512137, 3051238, 30512139) registriert.

SANDNER Rechtsanwälte bieten fundierte Beratung und fachanwaltliche Vertretung im Markenrecht. Die Anmeldung Ihrer Marke erhalten Sie auch unter TradeMark24.net als anwaltliche Standarddienstleistung zum günstigen Festpreis.

Stellenangebot: Rechtsanwalt (m/w) in Hamburg

29. April 2010 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses

Wir besetzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in unserem jungen Blankeneser Team die Stelle eines wirtschaftsrechtlich spezialisierten

Rechtsanwalts (m/w),

der/die einen fachlichen Schwerpunkt im Marken- und Geschmacksmusterrecht setzen möchte.

Lesen Sie unser Angebot hier.

Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen!

HAPPY NEW YEAR!

31. Dezember 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses

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Ausbildung zur / zum Rechtsanwaltsfachangestellten in Hamburg

21. Oktober 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses

Sie haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, eine hohe Auffassungsgabe, eine gute Allgemeinbildung und wissen mit den gängigen Office-Programmen umzugehen. Sie haben ein freundliches, kommunikatives und unkompliziertes Auftreten und arbeiten gerne im Team. Ein gutes schriftliches und sprachliches Ausdrucksvermögen sowie gute Umgangsformen setzen wir voraus.
 

Wir bieten Ihnen zum 01. Februar 2010 einen interessanten und abwechslungsreichen Ausbildungsplatz zum / zur

R e c h t s a n w a l t s f a c h a n g e s t e l l t e n

in unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Hamburg Blankenese an. Die Ausbildung wird im dualen System durchgeführt, sodass Sie praxisnah zweimal wöchentlich die Berufsschule besuchen. Ein vorheriges (bezahltes) Praktikum ist erwünscht. Bei entsprechenden sehr guten theoretischen und praktischen Leistungen stellen wir Ihnen eine Übernahme nach der Ausbildung in Aussicht. Wenn Sie Lust haben, Ihren Einstieg ins Berufsleben in einem jungen, motivierten Team zu vollziehen, richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte per E-Mail (Bewerbungen in Papierform werden nicht zurückgereicht) an:

kanzlei(at)vokat.de

SANDNER律师事务所为 24. European Photovoltaic Solar Energy Conference and Exhibition 2009 中国参展商提供专门法律服务

16. September 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses, Markenrecht

2009年9月21日至24日,第24届欧洲光伏太阳能展将在汉堡举行。SANDNER律师事务所为参加本次展会的中国参展商开通了专门的法律服务热线,以便及时提供您所需要的法律信息和咨询。
欢迎拨打我们的热线电话

0049 – 151 – 50 00 13 85

我们为您提供中文、英文 、德文 3种语言的服务。展会期间,每日从早09.30至晚20.00,我们的律师在热线旁为您第一时间提供专门的法律咨询。

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SANDNER律师事务所是位于汉堡的一家以经济法商法为中心的专业律师事务所,我们与中国客户保持着长期良好的合作关系。律所的核心业务是提供公司法以及企业运营各个环节中所遇到法律问题的咨询。例如当您需要申请知识产权保护,当您的产品被他人不正当的仿冒,我们的专业律师都可以为您提供法律咨询和帮助。

此外,请您关注一下我们为您提供的商标注册服务,通过法律注册,使您的公司名字或者产品名称在德国同样受到法律保护®

Sofortiger Vollzug der Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit?

14. September 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses, Gesellschaftsrecht

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der dagegen gerichteten Klage des Gewerbetreibenden wiederhergestellt. Der Gewerbetreibende war mit Abgaben in Höhe von rund 40.000 € in Rückstand geraten, woraufhin das Finanzamt die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gegenüber dem zuständigen Bezirksamt angeregt hatte. Aufgrund der Mitteilung des Finanzamts stellte das Bezirksamt sodann fest, dass dem Gewerbetreibenden wegen nachhaltiger Verletzung seiner steuerlichen Obliegenheiten die erforderliche Zuverlässigkeit zur Ausübung eines Gewerbes fehle. Es untersagte ihm die weitere Ausübung jeglichen Gewerbes und ordnete die sofortige Vollziehung seiner Verfügung wegen Vorliegens eines wichtigen öffentlichen Interesses an. Zur Begründung führte es insofern u.a. aus, dass der sofortige Vollzug einer Gewerbeuntersagung bei Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Abgabeverpflichtungen dann gerechtfertigt sei, wenn abzusehen sei, dass der Gewerbetreibende sein Fehlverhalten gegebenenfalls auch während eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens fortsetzen werde. In derartigen Fällen sei sowohl das Finanzamt vor weiteren Vermögensverlusten zu bewahren, als auch die rechtstreuen Mitbewerber, die ihren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen, vor einer Verzerrung des Wettbewerbs zu schützen.

Dem folgte das Oberverwaltungsgericht nicht, sondern stellte darauf ab, dass der Gesetzgeber davon abgesehen habe, den Rechtsmitteln des Gewerbetreibenden gegen die Untersagung nach § 35 Abs. 1 GewO die nach § 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich eintretende aufschiebende Wirkung zu nehmen. Eine Anordnung der sofortigen Vollziehung sei daher nicht schon dann gerechtfertigt, wenn sich die Gewerbeuntersagung nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach-und Rechtslage als voraussichtlich rechtmäßig erweise. Nicht zuletzt im Hinblick auf die i.d.R. irreparablen Folgen des Sofortvollzugs einer Gewerbeuntersagung müsse ein besonderes Vollzugsinteresse hinzutreten. Dieses liege bei Gewerbeuntersagungen regelmäßig in der Verhinderung einer weiteren Gefährdung der berechtigten Belange der Allgemeinheit durch das Verhalten des höchstwahrscheinlich unzuverlässigen Gewerbetreibenden. Stehe die Verletzung steuerlicher Pflichten im Raum, komme es darauf an, ob zu erwarten sei, dass sich sein Fehlverhalten gerade auch während des Hauptsacheverfahrens fortsetzen werde.

Diese – für den Gewerbetreibenden negative – Prognose vermochte das Oberverwaltungsgericht im vorliegenden Fall nicht zu treffen, da er während des Verfahrens sein steuerliches Verhalten geändert hatte und insbesondere seinen Erklärungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen war. Zudem hatte er versucht, mit dem Finanzamt eine Regelung zur Begleichung seiner Steuerrückstände herbeizuführen. Außerdem hatte er dem Finanzamt angeboten, im Bereich der Umsatzsteuer durch eine Verkürzung der Voranmeldungs- und Zahlungsfristen einer weiteren negativen Entwicklung entgegenzuwirken. Schließlich war das Anwachsen seiner Rückstände während des Verfahrens auch darauf zurückzuführen, dass er der Anordnung des Sofortvollzugs Folge geleistet und seinen Betrieb vorübergehend geschlossen gehalten hatte.

Sofern Ihnen die weitere Ausübung eines Gewerbes wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit sofort vollziehbar untersagt wurde, ist zunächst entscheidend, die Prognose zu entkräften, dass von der weiteren Ausübung Ihres Gewerbes eine Gefährdung der fiskalischen Allgemeininteressen ausgehe. Wird daraufhin der Sofortvollzug der Untersagung aufgehoben, müssen Sie jedenfalls ihre laufenden steuerlichen Verpflichtungen während des Verfahrens fristgerecht und vollständig erfüllen und zumindest damit beginnen, Ihre Steuerrückstände abzubauen.

Bitte beachten sie, dass diese Ausführungen keine rechtliche Beratung in Ihrem Einzelfall ersetzen können. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Lesen Sie hier den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.9.2009 (4 Bs 149/09) im Volltext.

Alle Mann nach Westerland – Flashmob mit Nachspiel

24. Juni 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses

Was als Benachrichtigung seiner Freunde aus Schleswig zu einem Strandausflug nach Westerland über die Kommunikationsplattform meinvz.net begann, entwickelte sich zur größten Beachparty, die Sylt je sah. Rund 5.000 Strandversessene begaben sich am 13.06.2009 nach Westerland und hinterließen – zum Leidwesen der Gemeinde Sylt – nicht nur Partystimmung, Sonnenschein und gute Laune, sondern auch jede Menge Abfall, für dessen Beseitigung der vermeintliche Initiator Christoph Stüber nun zur Kasse gebeten werden soll. Rechtsanwalt Sandner äußerte sich in der NDR-Sendung “Menschen und Schlagzeilen” kritisch gegenüber der Moderatorin Susanne Stichler, ob es der Gemeinde tatsächlich gelingen werde, die Aufräumkosten bei Herrn Stüber beizutreiben. 

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Urteil gegen “Promotionsvermittler” rechtskräftig

19. Juni 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Hildesheim wegen Bestechung in 61 Fällen zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 75.000 Euro verurteilt.

Nach den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils ist der Angeklagte Gesellschafter und Geschäftsführer eines privaten “Instituts für Wissenschaftsberatung”. Dieses befasste sich im wesentlichen damit, Akademiker, vor allem Juristen, bei ihrem Vorhaben, an einer deutschen Universität zu promovieren, zu unterstützen und ihnen gegen Bezahlung insbesondere einen so genannten Doktorvater zu vermitteln. Promotionswillige Personen kamen in der Regel über entsprechende Anzeigen in Fachzeitschriften mit dem Institut des Angeklagten in Kontakt. Die Kosten für eine Promotionsbetreuung durch das Institut beliefen sich teilweise auf 20.000 Euro. Im Jahr 2000 kam der Angeklagte mit einem ordentlichen Professor einer deutschen Universität, der einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht innehatte, überein, ihm gegen Bezahlung Promotionskandidaten zu vermitteln, die er sodann bis zum Abschluss der Doktorarbeit betreuen sollte. Obwohl der Angeklagte wusste, dass die Betreuung von Doktoranden zu den Dienstpflichten beamteter Hochschullehrer gehört und von diesen unentgeltlich zu erbringen ist, vermittelte er in der Folgezeit dem Professor insgesamt 61 Promotionskandidaten, die dieser im Hinblick auf die vom Angeklagten versprochenen und geleisteten Zahlungen in Höhe von 2000 bis 4000 Euro je Kandidat auch als Doktoranden annahm. Nur 4 Personen schlossen ihr Vorhaben erfolgreich mit einem Doktortitel ab.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 26. Mai 2009 – 3 StR 48/09

Landgericht Hildesheim – 22 KLs 4252Js 86234/04 – Urteil vom 14.Juli 2008

Ausbildung zur / zum Rechtsanwaltsfachangestellten in Hamburg

19. Mai 2009 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses

Sie haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, eine hohe Auffassungsgabe, eine gute Allgemeinbildung und wissen mit den gängigen Office-Programmen umzugehen. Sie haben ein freundliches, kommunikatives und unkompliziertes Auftreten und arbeiten gerne im Team. Ein gutes schriftliches und sprachliches Ausdrucksvermögen sowie gute Umgangsformen setzen wir voraus.
Wir bieten Ihnen zum 01. August 2009 einen interessanten und abwechslungsreichen Ausbildungsplatz zum / zur

R e c h t s a n w a l t s f a c h a n g e s t e l l t e n

in unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Hamburg Blankenese an. Die Ausbildung wird im dualen System durchgeführt, sodass Sie praxisnah zweimal wöchentlich die Berufsschule besuchen. Ein vorheriges (bezahltes) Praktikum ist möglich. Bei entsprechenden sehr guten theoretischen und praktischen Leistungen stellen wir Ihnen eine Übernahme nach der Ausbildung in Aussicht. Wenn Sie Lust haben, Ihren Einstieg ins Berufsleben in einem jungen, motivierten Team zu vollziehen, richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte an:

SANDNER Rechtsanwälte
Herrn Rechtsanwalt Raoul Sandner
Richard-Dehmel-Str. 4
22587 Hamburg

oder per E-Mail an: kanzlei (at) vokat.de

Zugang zum Recht für jeden

25. April 2008 - von Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Diverses, Gebührenrecht

Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Gesetz zum Erfolgshonorar

Der Bundestag hat heute das Gesetz zu den anwaltlichen Erfolgshonoraren verabschiedet. Mit der Neuregelung wird das bisher bestehende absolute Verbot von Erfolgshonorarvereinbarungen gelockert und lässt die Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Einzelfall zu. Ursprünglicher Initiator des Gesetzgebungsvorhabens war das Bundesverfassungsgericht: In einer Entscheidung im vergangenen Jahr hat es festgestellt, dass Ausnahmen vom diesem Verbot zumindest in solchen Fällen zuzulassen sind, in denen Bürger ohne eine solche Vereinbarung von der Verfolgung ihrer Rechte abgehalten würden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt das neue Gesetz. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes seien mit Vernunft und Augenmaß umgesetzt worden, sagt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges. “So wird gewährleistet, dass auch Bürger, die weder Prozesskostenhilfe erhalten noch über die Möglichkeit verfügen, einen Rechtsstreit aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten, zu ihrem Recht kommen. Es ist einer der größten Vorzüge unseres Rechtsstaates, jedem den Zugang zum Recht zu ermöglichen”, so Filges.